• Ausstellungsdesign
    und Szenografie
     
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  • No Mythologies to Follow – Diplom Johanna Hoth

  • No Mythologies to Follow – Diplom Johanna Hoth

  • Ausstellungsdesign
    Diplome und Vordiplome
    2014
    • 1-3    Fotos: Wataru Murakami
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    • Sommersemester 2014

      Betreuung:
      Prof. Wilfried Kühn

    • Die Diplomarbeit No Mythologies To Follow von Johanna Hoth setzt sich mit der Haager Konvention von 1954 auseinander. In einer Ausstellung wurden florale Gestaltungen der neun nach der Konvention geschützten Kulturgüter der Stadt Karlsruhe gezeigt. Dabei wurden die Blumenarrangements, in ihren vielfältigen Bedeutungen zu Akteuren, die sich für einen anderen Umgang mit Kulturgut einsetzten. Die Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der auf Grund der Erfahrungen vorangegangener Weltkriege durch die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) im Jahr 1954 ins Leben gerufen wurde. Sie stellt (un)bewegliche Kulturgüter im bewaffneten Konfliktfall unter Schutz. Das heißt, die gelisteten Gebäude dürfen im Kriegsfall von Mitgliedsstaaten nicht geplündert oder attackiert werden, da „jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit bedeutet.“1)

      Die Auswahlkriterien für schützenswertes Kulturgut sind dabei nicht immer klar nachzuvollziehen und legen die Vermutung nahe, dass Kultur und ihre Bewertung stets an die jeweilige Gesellschaft und ihr Zeitverständnis gebunden ist. Genau wie Architekturen für einen bestimmten Zweck geschaffen werden, werden auch florale Gestaltungen entsprechend (für diese) gestaltet. Hiervon ausgehend bildet die Ausstellung mit den Blumengestecken eine Metapher, die die Möglichkeit gibt, sich mit Denkmal- und Kulturgüterschutz auseinanderzusetzen. Die Vergänglichkeit der Pflanzen steht dabei in antagonistischer Stellung zur auf Dauer basierenden architektonischen Gestaltung unserer Welt. Im Gesamten ist die Arbeit eine Parabel für den Umgang mit Kultur und stellt ein Plädoyer für Vergänglichkeit dar.

      1) Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten – Haager Konvention vom 14. Mai 1954.

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      Diplome und Vordiplome
      2014

      Sommersemester 2014

      Betreuung: Prof. Wilfried Kühn